Veranstalter der Iffeldorfer Meisterkonzerte

Förderverein "Kulturbegegnungen an den Osterseen" e.V.
Andrea Feßmann, Vorsitzende | Michaela Liebhardt, 2. Vorsitzende
Lieselotte Büchler, Schatzmeisterin | Christa Clauß, Schriftführerin
Bankverbindung:
VR-Bank Starnberg Hersching Landsberg
IBAN DE14700932000000316601 | BIC GENODEF1STH  

Unsere Ziele:
  • Konzerte auf höchstem Niveau pflegen
  • Jungen Künstlern ein Forum schaffen
  • Musik des zwanzigsten Jahrhunderts fördern

Wir freuen uns, wenn Sie Mitglied werden!  Vorteile einer Mitgliedschaft:
  • Vorabinformationen
  • Jahresheft
  • Vorkaufsrecht auf Eintrittskarten
  • Ihr Beitrag zum weiteren Bestehen der Iffeldorfer Meisterkonzerte


Mitgliedschaft beantragen:

  • Beitrittsformular als pdf HIER herunterladen und ausfüllen
  • oder senden Sie uns hier eine Nachricht.

Geschichte

Was vor über 30 Jahren mit den ersten Kulturtagen Iffeldorf als ein verlängertes Wochenende begann, wurde sehr bald eine über das ganze Jahr verteilte Konzertreihe mit internationaler Spitzenbesetzung. Auftakt machten die russische Geigerin Viktoria Mullova, die Deutsche Kammerphilharmonie unter der Leitung von Thomas Hengelbrock und Loriot in seiner bezaubernden Fassung von "Karneval der Tiere". 2011 gab der Gründer Egbert Greven die Leitung aus persönlichen Gründen ab und seither werden die Iffeldorfer Meisterkonzerte von Andrea Fessmann und ihrem Team erfolgreich weitergeführt. 
Hochtalentierte Nachwuchskünstler, Preisträger renommierter Musikwettbewerbe (u.a. ARD-Wettbewerb), aber auch weltweit erfolgreich konzertierende Musiker kamen und kommen nach Iffeldorf.
Mit sechs bis acht Konzerten pro Jahr wurden die Iffeldorfer Meisterkonzerte zu einer viel gefragten und weit über die regionalen Grenzen anerkannten Einrichtung.
 
Künstlerdank im Gästebuch
"Ein schöner Saal mit einem wunderbaren Panorama, ein fantastisches Publikum, tolle Organisation..."
"Hier ist einfach ein wunderbarer Geist, hier leben Menschen voller Zuversicht und Tatenkraft. Wir sind sehr dankbar für die Begegnungen mit den Iffeldorfern!"
"Es war eine große Freude, im ausverkauften Saal vor begeistertem Publikum zu spielen!"
"Iffeldorf mit seinem großartigen Publikum macht uns leicht und glücklich!"
"Eine herrliche Atmosphäre vor einem enthusiastischem Publikum: die Osterseen im Rücken und eine wunderbare Akustik vor uns..."
"Es war für uns alle ein ebenso großes Erlebnis wie eine große Freude, in Eurer renommierten Reihe zu konzertieren."
"Iffeldorf und Salzburg haben eines gemeinsam: es macht Spaß, dort zu gastieren!"
"Wieder einmal war es größte Freude, in Iffeldorf zu Gast sein zu dürfen, einem Veranstaltungsort, der anders ist als gewöhnliche Veranstaltungsorte!"
"Es war mir eine große Freude, hier zu sein und zu spielen... mit großartigem Publikum, schönem Flügel und perfekter Organisation!"
"So ein tolles Publikum und eine wirlich sehr besondere, intensive Stimmung! Es war sehr erfüllend für uns, hier zu spielen!"
 
Für einen Veranstalter sind solche Worte eine wunderbare Bestätigung, auf dem richtigen Weg zu sein, und sie sind auch Ansporn, diesen Weg weiterzugehen!
 
(Wenn Sie übrigens wissen wollen, von welchen Künstlern die Zitate stammen, dann fragen Sie uns bei einem Konzert nach dem Gästebuch. Gerne lassen wir Sie darin blättern, lesen und an unserer Freude darüber teilhaben! Einen aktuellen Auszug aus dem Gästebuch finden Sie auch in der jeweiligen  Broschüre.)

Förderverein "Kulturbegegnungen an den Osterseen e.V."

Vereinssatzung

§ 1

Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen

Förderverein
Kulturbegegnungen an den Osterseen e.V.

       Er soll in das Vereinsregister des zuständigen Registergerichts eingetragen werden.

  1. Der Verein hat seinen Sitz in Iffeldorf.
  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2

Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke gemäß Abschnitt „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  1. Der Förderverein hat sich die Aufgabe gestellt, Grundidee und Ziele der „Kulturbegegnungen an den Osterseen – Gemeindezentrum Iffeldorf“
    a)   darstellende und bildende Kunst zu fördern,
    b)   insbesondere Konzerte mit Musik des 20ten Jahrhunderts zu unterstützen und  vorwiegend
    c)   jungen Künstlern ein Forum zu schaffen.

      Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

           a)   Entsprechende finanzielle Förderungen
           b)   Vorbereitung und Durchführung von entsprechenden kulturellen Veranstaltungen (wie   Konzerte, Ausstellungen usw.).

  1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keinerlei wirtschaftliche Zwecke. Seine Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei besondere Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  1. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3

Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Vereinsmitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
  2. Die Mitgliedschaft beginnt, sobald vom Vorstand die Aufnahme in den Verein schriftlich bestätigt wird.

 

§ 4

Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft im Verein endet
    a) mit dem Tod oder Geschäftsunfähigkeit, bei juristischen Personen mit ihrer Auflösung,
    b) durch freiwilligen Austritt,
    c) durch Ausschluss aus dem Verein.
  1. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich.
  2. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Ziele des Vereins verstoßen hat und deshalb ein weiterer Verbleib im Verein den anderen Mitgliedern nicht zumutbar ist.
    Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit zwei Dritteln Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
    Dem betroffenen Mitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorwürfen zu geben.
  3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keinerlei Rückvergütung oder Ausschüttung aus dem Vereinsvermögen an das ausscheidende Mitglied.

 

§ 5

Mitgliedsbeiträge

  1. Es wird ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von DM 30,00 erhoben. Zusätzlich kann eine freiwillige steuerbegünstigte Spende erbracht werden.
  2. Die Mitgliederversammlung kann jeweils für das nächste Geschäftsjahr eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages beschließen.

 

§ 6

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind
a) der Vorstand,
b) die Mitgliederversammlung.

 

§ 7

Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus einem bis zu vier Vereinsmitgliedern.
    Es sind dies
    a) der erste Vorsitzende,
    b) sein Stellvertreter,
    c) der Schatzmeister,
    d) der Schriftführer.
  2. Jedes Vorstandsmitglied ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.
  3. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die Mitgliederversammlung kann eine jährliche pauschale Tätigkeitsvergütung für Vorstandsmitglieder beschließen.
  4. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren bestellt. Sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.

 

§ 8

Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr statt.
    Eine außerordentliche Versammlung muss stattfinden, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn mindestens 10 % der Mitglieder unter Angabe des Beschluss-gegenstands schriftlich die Abhaltung einer Versammlung verlangen.
  1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einberufen. Bei schriftlicher Ein-ladung beginnt die Frist mit der Absendung (Poststempel) des Einladungsschreibens. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Anschrift gerichtet ist. Bei Einladung per E-Mail ist die vom Mitglied dem Verein mitgeteilte E-Mail-Adresse zu verwenden; in diesem Fall beginnt die Frist mit dem Datum des Versands der E-Mail.
  1. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie wird vom ersten Vorsitzenden geleitet, ersatzweise von seinem Stellvertreter, ersatzweise von einem von der Mitgliederversammlung gewählten Vorsitzenden.
    Alle Beschlüsse werden schriftlich in einem Protokoll niedergelegt. Das Protokoll ist vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
  2. Soweit nicht das Gesetz oder diese Satzung eine höhere Stimmenmehrheit vorschreiben, werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
    Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme.
  3. Bei folgenden Beschlüssen ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich:
    a) Änderung der Satzung,
    b) Auflösung des Vereins.
    In diesen Fällen muss außerdem vor Beschlussfassung das zuständige Finanzamt gehört werden.

 

§ 10

Auflösung und Anfallberechtigung

  1. Im Falle der Auflösung des Vereins sind die jeweiligen Vorstandsmitglieder je einzel-vertretungsberechtigte Liquidatoren, sofern die Mitgliederversammlung nicht mit drei Viertel Stimmenmehrheit etwas anderes beschließt.
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das gesamte Vermögen des Vereins an die Gemeinde Iffeldorf.
    Der Empfänger darf das Vermögen nur unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne dieser Satzung verwenden.

 

Vereinssatzung in der Fassung der in der Mitgliederversammlung am 16.04.2013 beschlossenen Änderungen.